Info zum Verein
März 14, 2009 on 8:09 pm | In Info zum Verein | Kommentare deaktiviertProjektbeschreibung des gemeinnützigen Vereins zur Förderung des Sozialen Dreigliederungsgedankens in der Öffentlichkeit: FöSoDrÖff
Wir möchten dazu beitragen, eine gesunde Entwicklung der Gesellschaft und des einzelnen individuellen Menschen zu fördern.
Wir wollen zu kreativer Gedankenarbeit anregen, wodurch vielleicht immer mehr Menschen in eine anfängliche Bewegung gehen, unseren gemeinsamen Sozialen Organismus ( unsere Gesellschaft) wirksam und menschengemäß zu gestalten.
(Einzelheiten zum Vereinszweck siehe: VEREINSSATZUNG weiter unten).
Arbeitsweise/Durchführung:
Herzstück des Vereins ist die TV-Sendung:
Kernpunkt-TV, die ab Januar 2009 im Internet zu sehen ist.
Näheres dazu unter ‘Home’
Dringendes Anliegen des Vereins ist es, dem Sozialen Dreigliederungsgedanken Aufmerksamkeit zu verschaffen, auf die Bedeutung eines bedingungslosen Grundeinkommens hinzuweisen, und den Blick auf die Möglichkeiten und die Notwendigkeit der Gesundung des sozialen Organismus’ zu lenken. Wir möchten dem Fatalismus und der Resignation entgegenwirken und Mitmenschen mit gleichen Interessengebieten zur Zusammenarbeit anregen.
FöSoDrÖff
Da all diese Arbeit von bisher wenigen geringverdienenden Idealisten verrichtet und zum Teil von ihrem Privatgeld finanziert wird, benötigen wir dringend Unterstützung zum Erwerb von Ausrüstung:
Für eine eigene Kamera, zur Einrichtung einer kleinen Medienwerkstatt
(Schnittplatz, Vervielfältigungsgeräte, Zubehör usw. siehe Liste unterhalb der Darstellung von Kernpunkt-TV)
Da wir ein gemeinnütziger Verein sind, können wir Spenden und Schenkungen annehmen, und durch Mithilfe interessierter Helfender die laufenden Kosten tragen. (Recherche, Datenträger, Porto, Seminare, Fahrtkosten, journalistische Fortbildungskurse usw.).
Gemäß der Empfehlungsliste bezüglich der erforderlichen Gerätschaften (Herausgegeben vom Offenen Kanal Dortmund) benötigen wir hierfür ca. 5000.- Euro (siehe: MEDIENWERKSTATT unterhalb der ‘Kernpunkt-TV’-Info, beim Menüpunkt ‘Kernpunkt-TV’, Kopfzeile oben)
Deshalb sehen wir uns veranlasst, Menschen zu suchen, die in der Lage und gewillt sind, uns durch ihre Schenkung oder ihre Spende zu helfen, um die Ziele dieses Projekts zu unterstützen und immer mehr in Bewegung zu bringen. (Siehe bei ‘Spenden’ unter Kategorien hier in der rechten Spalte)
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Nun folgt ein Ausschnitt aus unserer Vereinssatzung:
Förderung des Sozialen Dreigliederungsgedankens in der Öffentlichkeit: FöSoDrÖff:
§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
1. Der Verein trägt den Namen:
FöSoDrÖff
2. Er hat seinen Sitz in Dortmund-Brechten.
3. Er wird in das Vereinsregister eingetragen.
4. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 Vereinszweck und Ziel
1.Der Verein fördert soziale und kulturelle Bildung und Entwicklung des
Individuellen Menschen.
Die Verwirklichung geschieht durch verschiedene Orientierungsangebote.
2.Ein Aufgabenbereich des Vereins ist die Dokumentation und Berichterstattung
Von regionalen und überregionalen Initiativen, Veranstaltungen und Projekten
sozialer, künstlerischer und kultureller Art, sowie von aktuellen Zeitfragen.
3.Die Verbreitung findet insbesondere durch das Sendeprojekt Kernpunkt-TV statt,
und zwar über die Frequenzen der Offenen Kanäle (Bürgersender, Bürgerfernsehen)
verschiedener Städte im Ruhrgebiet.
4.Zu dokumentierende Veranstaltungen können unter anderem sein:
Theateraufführungen, auch von Schülern oder Studenten
Kunstausstellungen
Vorträge und Seminare zu Joseph Beuys’ erweitertem Kunstbegriff
Veranstaltungen zu sozialen Themen wie Arbeitslosigkeit, bedingungsloses
Grundeinkommen, Förderung des sozialen Dreigliederungsgedankens in der
Öffentlichkeit.
Veranstaltungen zu Bildungsfragen wie: Schule von Morgen oder: Liberalisierung
des Schulwesens und viele andere mehr.
5.Ein weiterer Aufgabenbereich des Vereins ist die Ausrichtung eigener Veranstaltungen
Zu zum Teil schon oben genanntenThemen; und auch deren Dokumentation und
Publikation, wieder insbesondere im Rahmen des Sendeprojektes Kernpunkt-TV.
§ 3 Gemeinnützigkeit
1.Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne
Des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. (…)
Soweit der Auszug aus der Vereinssatzung vom 27.Februar 2006.
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